top of page


AGB´s NFET
Allgemeine Geschäftsbedingungen
NFET - Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB´s)
1. Allgemeiner Geltungsbereich
-
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen, die von NFET Global GmbH (nachfolgend „NFET Global“) als EPC-Unternehmen, Hersteller und Lieferant erbracht werden.
-
1.2 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden oder Lieferanten werden nicht anerkannt, es sei denn, NFET Global stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
-
1.3 Diese AGB gelten sowohl für Unternehmen, öffentliche Institutionen als auch private Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
2. Vertragsabschluss & Vertragsgegenstand
-
2.1 Alle Angebote von NFET Global sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
-
2.2 Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch NFET Global zustande.
2.3 Vertragsgegenstand sind insbesondere: -
EPC-Dienstleistungen (Planung, Beschaffung, Bau & Inbetriebnahme)
-
Lieferung von Fertigstationen, Batteriespeichern, Ladesäulen & Zubehör
-
Netzanschlüsse & schlüsselfertige Energielösungen
-
Service- & Wartungsverträge
3. Preise, Zahlungsbedingungen & Sicherheiten
-
3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR), exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders vereinbart.
3.2 Zahlungen sind gemäß der vertraglich vereinbarten Zahlungsfrist zu leisten.
-
3.3 NFET Global behält sich das Recht vor, Zahlungssicherheiten oder Akkreditive zu verlangen.
-
3.4 Bei Zahlungsverzug behält sich NFET Global das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz zu berechnen.
-
3.5 Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
4. Lieferung & Leistungserbringung
-
4.1 Die Lieferfristen und Ausführungszeiten ergeben sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung. NFET Global verpflichtet sich zur zügigen und termingerechten Erbringung aller Leistungen.
-
4.2 Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Streiks, Rohstoffmangel) berechtigen NFET Global zur angemessenen Verlängerung der Lieferzeit oder zum Rücktritt vom Vertrag, ohne dass dem Kunden hieraus Schadensersatzansprüche entstehen.
-
4.3 Der Kunde ist verpflichtet, rechtzeitig die baulichen & technischen Voraussetzungen zu schaffen, um eine termingerechte Leistungserbringung zu ermöglichen.
5. Abnahme & Mängelansprüche
-
5.1 Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme mit Abnahmeprotokoll.
-
5.2 Mängelrügen müssen innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme schriftlich gemeldet werden.
-
5.3 NFET Global hat das Recht, Mängel innerhalb einer angemessenen Frist nachzubessern.
5.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt:
-
24 Monate für Bauleistungen & EPC-Projekte
-
12 Monate für gelieferte Komponenten & Materialien
6. Eigentumsvorbehalt
-
6.1 Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum von NFET Global.
-
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Waren bis zur vollständigen Zahlung nicht zu veräußern oder zu verpfänden.
-
6.3 Sollte der Kunde insolvent werden, ist NFET Global berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zurückzuholen.
7. Haftung & Schadensersatz
-
7.1 NFET Global haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
-
7.2 Eine Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Produktionsausfälle ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt eine grobe Pflichtverletzung vor.
-
7.3 Die maximale Haftungssumme von NFET Global ist auf den Auftragswert der betroffenen Leistung begrenzt.
-
7.4 Für Verzögerungen, die durch Kundenverschulden oder externe Umstände verursacht werden, übernimmt NFET Global keine Haftung.
8. Geheimhaltung & Datenschutz
-
8.1 Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln.
-
8.2 NFET Global verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich gemäß der geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO).
9. Rücktritt & Kündigung
9.1 NFET Global kann vom Vertrag zurücktreten, wenn:
-
Der Kunde zahlungsunfähig wird
-
Unvorhersehbare äußere Umstände die Leistung unmöglich machen
-
Der Kunde vertragliche Pflichten grob verletzt
-
9.2 Kündigungen von laufenden Verträgen bedürfen der schriftlichen Form.
10. Schlussbestimmungen
-
10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
-
10.2 Gerichtsstand ist der Firmensitz von NFET Global.
-
10.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
bottom of page