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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

NFET Günther & Sohn Inh. Sven Günther
Gewerbestraße 18, 

25923 Süderlügum, DE

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der NFET Günther & Sohn Inh. Sven Günther (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), sofern nicht ausdrücklich abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt mit schriftlicher Bestätigung der Bestellung durch den Auftragnehmer oder durch tatsächliche Ausführung zustande. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

3. Leistungsumfang

Der Umfang der Leistung ergibt sich aus dem individuell geschlossenen Vertrag. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

4. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen:

  • 25 % bei Bestellung aller Hauptkomponenten gegen Vorlage eines gültigen Bestellnachweises

  • 40 % nach Werksfertigstellung sowie Vorlage des FAT‑Protokolls (Factory Acceptance Test)

  • 25 % nach abgeschlossener Montage inkl.:

    • vollständiger Verdrahtung

    • Prüfprotokoll

    • dokumentierter „Ready for Commission“-Abnahme auf der Baustelle

  • 10 % nach erfolgreicher Inbetriebnahme und vollständiger Übergabe der technischen Dokumentation

Zahlungen sind innerhalb von 10 Werktagen ohne Abzug nach Rechnungsstellung fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer vor, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen.

5. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Anlagen, Komponenten und Unterlagen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist bis zur vollständigen Zahlung nicht berechtigt, die gelieferten Leistungen weiterzugeben, zu veräußern oder zu verändern.

6. Lieferung und Termine

Liefertermine gelten als annähernd, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Höhere Gewalt, Materialverzögerungen oder unvorhergesehene Ereignisse am Montageort verlängern die Lieferfrist entsprechend.

7. Abnahme

Nach erfolgter Montage erfolgt eine gemeinsame Abnahme („Ready for Commission“) auf der Baustelle. Mängel sind schriftlich zu protokollieren. Erfolgt keine Beanstandung innerhalb von 7 Kalendertagen nach Abnahme, gilt die Leistung als mängelfrei abgenommen.

8. Gewährleistung

Der Auftragnehmer übernimmt für die gelieferten Anlagen, Komponenten sowie die Montageleistungen eine Gewährleistung von 12 Monaten ab Abnahme (siehe Abschnitt Abnahme), sofern gesetzlich keine längeren Fristen zwingend vorgeschrieben sind.

Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel, die nachweislich auf Material‑, Konstruktions‑ oder Ausführungsfehler des Auftragnehmers zurückzuführen sind, werden nach Wahl des Auftragnehmers durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, die entstehen durch:

  • unsachgemäße Bedienung, Lagerung oder Wartung

  • Änderungen oder Eingriffe durch Dritte

  • natürliche Abnutzung

  • äußere Einflüsse, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind (z. B. Überspannung, Netzstörungen, Bauwerksmängel)

9. Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Folgeschäden, ist ausgeschlossen – soweit gesetzlich zulässig.

10. Datenschutz

Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zur Abwicklung der Geschäftsbeziehung gemäß DSGVO verarbeitet. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

11. Gerichtsstand und Recht

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Husum. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Stand: 12.2025

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